Corona
Es geht wieder los!
Seit dem 27. Mai haben wir wieder geöffne!
Es gilt seit dem die allgemeine 3G-Regelung.
Das bedeutet: Es können nur vollständig Geimpfte, Genesene oder aktuell getestete Personen hier beherbergt und auch bewirtet werden.
So sieht es der Gesetzgeber vor! Wir haben hier leider keinen Entscheidungsspielraum.
So geht es…. GGG!
Geimpft, genesen oder getestet!
Bei Anreise können Sie….
- uns einen Impfausweis vorlegen.
- nachweisen, dass Sie genesen sind.
- hier einen Test kaufen und testen Sie hier vor Ort (2€/Test).
- selber einen Test (z.B. von Netto) mitbringen und den Test hier durchführen.
- einen aktuellen (<24h) Test aus einer Apotheke/einem Testzentrum vorlegen.
Achtung – wenn Sie vor Ort einen Selbsttest durchführen, dann ist mit einer Wartezeit für das Testergebnis von ca. 20 Minuten zu rechnen!
Autarke, also selbst versorgende Übernachtungsformen, sind durch die aktuelle 13. Corona-Verordnung bevorzugt.
Autarke Gäste (Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Wohnwagen mit Dusche & WC) brauchen nur bei der Anreise einmal einen GGG-Nachweis.
Also “Geimpft”, “Genesen” oder “Getestet”. Das Übernachten mit Wohnwagen ohne Dusche bzw. ohne WC sowie das Übernachten mit Zelten ist nicht untersagt; diese Gäste müssen aber alle 48h einen Corona-Selbsttest bei uns durchführen.
Außerdem dürfen wir lediglich die Toiletten und nicht die Duschen öffnen! In den Toiletten besteht Maskenpflicht!
Diese ist unbedingt einzuhalten! Wer dies nicht tut, muss mit einem Platzverweis rechnen.
Bei einer weiter sinkenden Inzidenz sind weitere Lockerungen bald zu erwarten!
Rechtliche Rahmenbedingungen
Hier ist die 13. VO des Landes Sachsen-Anhalt nachzulesen >>>
und hier ist die Regelung des LK Wittenberg zur aktuellen Sitation ersichtlich >>>