Regularien zum Dauercamping

Für ein harmonisches Miteinander auf dem Campingplatz sind verschiedene Regeln einzuhalten.
Das Aufstellen der Regelungen ist erforderlich, damit wir einen einheitlichen Umgang mit den Wünschen unserer Gäste einhalten können.
Nur so können alle gleich behandelt werden und es muss sich niemand benachteiligt oder den Nachbarn bevorteilt sehen.
Wichtig sind die Regelungen vor allem im Bereich der baulichen Aktivitäten sowie im Verhalten, also in Bezug auf den Erholungswert und das gemeinschaftliche Miteinander.
Da unser Dauercampingbereich mit über 200 Dauercampern ausgelastet ist und hier auch immer verschiedene Menschen aufeinander treffen, sollen diese Regelungen helfen und eine Orientierung bieten. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte in der Reception nach.
Die Regelungen können jederzeit von der Geschäftsleitung geändert, gestrichen oder ergänzt werden

Regelung zu Geräteschuppen

Die Errichtung von Gerätehäuschen und – zelten ist grundsätzlich in der Reception schriftlich anzumelden und genehmigen zu lassen. Mit dem Aufstellen darf erst nach der schriftlichen Genehmigung begonnen werden.
Es ist nicht gestattet Gerätehäuschen aus Holz zu errichten.
Gestattet sind lediglich handelsübliche Gerätezelte und industriell gefertigte Geräte schuppen aus Metall.
Die maximalen Maße für diese Gerätezelte/häuschen sind: 7,00 m² Grundfläche, maximale Höhe 2,40m.