Platzordnung

Als Gast bei uns sind Sie Teil einer großen Urlaubsgemeinschaft. Bitte achten Sie darauf, dass diese Gemeinschaft nur durch ein soziales Verhalten jedes Einzelnen und ein rücksichtsvolles Miteinander harmonisch bestehen kann.

1. Das Übernachten ist nur mit gültigem Beherbergungsvertrag gestattet. Melden Sie sich als Gast bei der Ankunft bitte gleich in der Reception an.
Wir berücksichtigen bei Ihrer Anreise bzw. vorherigen Buchung gerne Ihre individuellen Wünsche bei der Wahl des Mietobjektes (Standplatz, Bungalow, Ferienwohnung, Ferienhaus). Das gebuchte Mietobjekt ist bindend. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Wechsel des ausgewählten Mietobjektes (z.B. Standplatzes) nur mit Zustimmung der Platzleitung erfolgen kann.

2. Mit dem Beherbergungsvertrag erhalten Sie pro Kraftfahrzeug eine befristete Schrankenkarte, die Sie während Ihres Aufenthaltes berechtigt, die  Schrankenanlage zu benutzen. Schrankenkarten sind nicht übertragbar und nur für das angemeldete Kraftfahrzeug gültig.

3. Die Gebühren, die Sie als Übernachtungsgast oder Tagesbesucher auf diesem Platz zahlen, entnehmen Sie bitte dem Aushang.
Die Gebühren sind vor der Benutzung der Anlage zu entrichten, wenn nichts anderes mit der Platzleitung vorab vereinbart wurde.

4. Wer unangemeldeten Personen Unterkunft gewährt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.

5. In den allgemeinen Ruhezeiten ist im Interesse aller Gäste jeder ruhestörende Lärm zu vermeiden. Dazu zählt, dass das Befahren des Platzes mit Kraftfahrzeugen während der Nachtruhe (gültig während der Hauptsaison) nicht gestattet ist.
Mittagsruhe von 13:00 bis 14:30 Uhr (keine Schrankensperrzeit 01.01.-31.12.23!)
Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr (Schrankensperrzeit während der Hauptsaison!)

6. Jedes Mietobjekt ist sauber zu halten. Abfälle sind auf dem Wertstoffhof getrennt zu entsorgen. Getrennt werden müssen Papier/Pappe, Recyclingmaterial, Glas und Restmüll.

7. Bitte achten Sie darauf, dass Hunde und andere Haustiere auf dem gesamten Gelände, an der Leine zu führen sind oder sich gesichert auf der eigenen Standplatzparzelle aufhalten dürfen. Am Strand, auf der Liegewiese und am Spielplatz sind keine Haustiere zulässig. In den Ferienhäusern und den Bungalows auf dem Campinggelände sind Haustiere generell nicht gestattet.
In der Hauptsaison ist eine Unterbringung von Hunden nur im Komfortbereich möglich.
In den Ferienwohnungen welche sich außerhalb des Campingplatzes befinden sind Haustiere gestattet.

8. Es ist nicht gestattet Regenabflussgräben anzulegen. Das Spannen von Wäscheleinen oder Zeltleinen an Bäumen und Sträuchern ist nicht zulässig, da irreparable Schäden an den Pflanzen entstehen können und Spannleinen eine mögliche Unfallquelle darstellen.
Bitte helfen Sie durch Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten mit bei der Erhaltung und Pflege der Umwelt auf dem Campingplatz und in der Umgebung.

9. Bitte halten Sie die Sanitäranlagen in einem sauberen Zustand. Das Holen von warmem Wasser aus den Sanitärgebäuden ist nicht gestattet. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und beachten Sie das Rauchverbot in den Sanitärgebäuden und in der Reception.

10. Bitte verwenden Sie ausschließlich umweltgerechte Sanitärzusätze für Campingtoiletten. Abwässer die mit Zusätzen versehen sind, die nicht mit dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind, können nicht bei uns entsorgt werden.

11. Auf dem gesamten Gelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf spielende Kinder. Durch langsames Fahren verhindern Sie auch eine ggf. auftretende Staubentwicklung.
Die Benutzung von Autoradios auf dem Gelände ist nicht gestattet.
Das Autowaschen ist nicht gestattet.

12. Die Haftung für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum kann nicht übernommen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Wertgegenstände ungesichert liegen lassen. Für die Verwahrung von Wertgegenständen stehen Schließfächer in der Reception zur Verfügung.

13. Das Baden im See sowie das Benutzen der Spiel- und Sportgeräte geschehen auf eigene Gefahr.

14. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt ausschließlich bei den Eltern bzw. mitreisenden Aufsichtspersonen.

15. Das Anlegen von Feuerstellen und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen ist verboten; ebenfalls das Verwenden von Kerzen in Lampions vor und in Zelten.

16. Koch- und Heizgeräte sind nur unter Kontrolle zu betreiben. Bitte achten Sie auf die besonderen Verhaltenshinweise der Campingplatzleitung bei Inkrafttreten der angezeigten Waldbrandwarnstufen:
z.B.: Bei Waldbrandwarnstufe III darf nur am Wasser bzw. unter Einhaltung besonderer Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen gegrillt werden.
Ab Waldbrandwarnstufe IV ist Grillen nur mit Gas- oder Elektrogrills gestattet.

17. Bitte melden Sie sich vor der Abreise bei der Platzleitung ab. Die Abreise sollte bis 12.00 Uhr erfolgen, da wir sonst weitere Gebühren berechnen müssen. Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Standplatz.

18. Den Anordnungen der Platzleitung und ihrer Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Platzordnung kann die Platzleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zum Verhalten im Brandfall

Ergänzende Regelungen für Dauermieter siehe Teil II dieser Platzordnung

Bergwitzsee Resort
Strandweg 1
06901 Kemberg OT Bergwitz

Unsere Gaststätte BiblioTheke hat Freitag ab 15:00
sowie Samstag & Sonntag ab 11:00 geöffnet.

Die Schrankensperrzeit gilt nur im Zeitraum 01.05.-31.10.
Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr.