Verhalten im Brandfall
Ergänzung der Campingordnung – Das Verhalten im Brandfall
1. Die Entstehung eines Brandherdes ist auf dem schnellsten Wege den Mitarbeitern in der Reception mit Angabe des Brandortes anzuzeigen und unter der Notrufnummer 112 der Leitstelle der Feuerwehr zu melden.
2. Bei einzuschätzendem Vermögen und Zumutbarkeit ist mit Hilfe der auf dem Campinggelände vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen der entstehende Brandherd bis zum Eintreffen der Feuerwehr selbst zu bekämpfen.
3. Alle Feuerwehrzufahrten und die angezeigten Löschwasserentnahmestellen sind grundsätzlich freizuhalten.
4. Die Benutzung der Tore zum “Radweg R1” bzw “Bergwitzsee-Rundwanderweg“ ist ausschließlich der Feuerwehr vorbehalten.
5. Im Brandfall ist die Benutzung von Kraftfahrzeugen auf dem Campinggelände verboten. Alle Wege sind für die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr freizuhalten.
6. Die Fluchtrichtung bei Gefahr von Gesundheit und Leben ist in Richtung Seeufer des Bergwitzsees vorgegeben.
7. Die Anzeige der geltenden Waldbrandwarnstufe sowie die festgelegten Beschränkungen erfolgen im Eingangsbereich in der Nähe der Reception.
8. Verstöße zu den angezeigten Verboten bei den Waldbrandwarnstufen IV und V sind umgehend dem Campingplatzleiter anzuzeigen.
Jeder hat die Pflicht, selbst Einfluss auf die Abstellung von festgestellten Verstößen zu nehmen.