AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchung und Zahlung
Sie können persönlich, telefonisch, schriftlich die Buchung vornehmen. Mit Annahme der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung kommt der Vertrag mit der Campingplatz Bergwitzsee GmbH zustande. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen gleich welcher Art, sind nur gültig, wenn sie schriftlich von der Verwaltung des Bergwitzsee Resort bestätigt sind.
Gilt nur für Ferienhäuser und Bungalows: Die Reservierung wird erst gültig, bei einer Vorauszahlung von 20% der Kosten. Spätestens 30 Tage vor dem Reiseantritt muss der komplette Reisepreis eingezahlt sein. Im Campingbereich ist keine Anzahlung erforderlich.

2. Anreise
Das Mietobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten der Rezeption (08:00 bis 13:00 und 14:30 bis 22:00 Uhr) möglich (Mittagsruhe 13:00 bis 14:30). Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr besenrein zu räumen. Campingstandplätze sind bis 12:00 Uhr nutzbar.

3. Nutzung des Mietobjektes
Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl bewohnt werden, für die es eingerichtet ist. Ein Nutzungsrecht haben nur Personen die für dieses Objekt angemeldet sind. Die reservierende Person ist persönlich haftbar für alle Verpflichtungen, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen.
Die Betriebsleitung behält sich vor, eine Kaution in der Höhe von 50,00 € je Person als Sicherheit im voraus zu kassieren. Diese Kaution wird am Abreisetag zurückgezahlt, jedoch erst nach festgestellten Mängeln und/oder außergewöhnlichen Reinigungskosten. Es obliegt dem Mieter selbst, die Verwaltung des Bergwitzsee Resort auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen. Die Mindestübernachtungsanzahl in all unseren festen Unterkünften beträgt vier. Ausnahmen können angefragt werden.

4. Rücktritt durch den Mieter
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in ihrem eigenen Interesse schriftlich erklärt werden. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Sie haben das Recht, uns einen Nachmieter zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter dieses Recht rechtzeitig bei uns schriftlich anmeldet, damit wir noch eine Umbuchung vornehmen können.
Wir behalten uns vor, den Eintritt des Nachmieters abzulehnen, wenn uns dies unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt erscheint, oder wenn gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Gilt nur für Ferienhäuser und Bungalows: Der Eintritt des Nachmieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ist erst wirksam mit der durch uns bestätigten Namensänderung und der Bezahlung von 10,00 € Umbuchungsgebühr. Treten Sie von dem Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen (§651i BGB).

bis 75 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
bis 45 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die vereinbarte Pauschale. Bei späterer Stornierung oder vorheriger Abfahrt ist der vollständige Betrag zu zahlen. Mietobjekte, die einen Tag nach Reservierungsbeginn nicht

besetzt sind und für die keine Vereinbarung über spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden.
Das Besetzen von freigewordenen, reservierten Mietobjekte durch uns, bedeutet kein Stellen eines Ersatzmieters, da diese in der Regel anderweitig
untergebracht werden können. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich den Abschluss einer Stornierungs- und Rücktrittsversicherung.
Im Campingbereich werden keine Gebühren für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen berechnet.

5. Rücktritt durch Campingplatz Bergwitzsee GmbH
Wir können von einem Mietvertrag vor Mietbeginn zurücktreten oder den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn:
a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) Das gemietete Objekt, bei Vertragsabschluss in Folge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Kündigen wir den Vertrag nach a) dann verfällt der Mietpreis sowie geleistete Kautionen. Treten wir nach b) vom Mietvertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir den Mietvertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil, der den eingesparten Aufwendungen entspricht zurück.

6. Haftung
Die Campingplatz Bergwitzsee GmbH haftet nicht für Schäden die durch den Ausfall oder Störung von Wasser-, Strom-, oder Gasversorgung entstehen. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden und Verletzungen, die durch die Benutzung der sich auf dem Betriebsgelände befindlichen Anlagen bzw. Geräte entstehen und nicht für Schadensersatzansprüche als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte. Auch wird nicht für außer Betrieb geratene und/oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen gehaftet.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 1 Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem eine der Parteien die Verhandlungen ablehnt.

7. Preise
Wir behalten uns ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss (Datum der Bestätigung) mehr als 4 Monate liegen. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, so sind Sie zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

8. Reklamationen
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der Verwaltung des Bergwitzsee Resort zu melden. Es ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels anzusetzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens 14 Tage nach der Abreise eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der zuständigen Verwaltung angezeigt worden sind.

9. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Lutherstadt Wittenberg.
Die Platzordnung , in ihrer aktuellen Fassung, ist Vertragsbestandteil und einzuhalten.